Jetzt bis zu 100% staatliche Förderung für Digitalisierung und Werbung sichern – bis zu 20.000 Euro Digitalisierungs-Zuschuss

Bis zu 100% Zuschuss auf Digitalisierung, Werbung und Marketing mit Überbrückungshilfe 3

Im Rahmen der Überbrückungshilfe 3 des Bundes sind für Unternehmen, die in mindestens einem Monat von November 2020 bis Juni 2021 einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 zu verzeichnen haben, Ausgaben für Marketing, Werbung und Digitalisierung förderfähig. Der Fördersatz liegt je nach Höhe des Umsatzeinbruchs zwischen 40% und 100%!

Bis zu 20.000 Euro Digitalisierungs-Zuschuss für Online-Shops, Social Media, Digital-Workshops etc.

Im Zuge der Digitalisierungs-Förderung sind unter anderem förderfähig:

• Aufbau oder Erweiterung von Online-Shops
• Website-Ausbau
• Neuinvestitionen in Social Media Aktivitäten
• Kompetenz-Workshops in digitalen Anwendungen,
• Foto-/Video-Shootings
• erstmalige SEO-Maßnahmen

Die maximale Höhe der zu fördernden Maßnahmen liegt einmalig bei 20.000 Euro.

Mit welchen Werbe- und Digitalisierungsmaßnahmen machen Sie sich fit für die Zukunft?

Neben den Digitalisierungskosten sind im Rahmen der Überbrückungshilfe 3 auch Ausgaben für Marketing und Werbung bis zur maximalen Höhe der Gesamtausgaben des Jahres 2019 förderfähig. Hatte ein Unternehmen 2019 beispielsweise insgesamt 12.000 Euro für Marketing ausgegeben, so sind mit der Überbrückungshilfe III Werbe- und Marketingkosten bis zu 12.000 Euro förderfähig. Die Höhe des Fördersatzes richtet sich nach dem prozentualen Umsatzrückgang, den das Unternehmen im Fördermonat verzeichnet:
• bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch > Förderhöhe 100 %
• bei Umsatzrückgang zwischen 50 % und 70 % > Förderhöhe 60 %
• bei Umsatzeinbruch von mehr als 30 % > 40 %

Die Palette der Möglichkeiten ist riesig. Mit dem Zuschuss des Bundes stellen Sie Ihr Marketing und Ihre Online-Aktivitäten zukunftssicher auf – mit attraktiven Zuschüssen von bis zu 100%!

Übersicht Marktingsmaßnahmen

Gern unterstützen und begleiten wir Sie bei allen Maßnahmen rund um Marketing, Werbung und Digitalisierung.

Online-Marketing und Digitalisierung

• Erstellung und Erweiterung von Websites
• Erstellung von Online-Shops
• Konzepte und Workshops rund um Marketing und Digitalisierung von Marketingmaßnahmen
• Social-Media-Workshops
• Social-Media-Betreuung
• Content-Produktion für Web & Social Media
• Newsletter

Klassisches Marketing und Print-Werbung

• Broschüren
• Flyer
• Kundenmagazine
• PR und Pressearbeit, national und international
• Professionelle Übersetzung und Lokalisierung von Marketingmaterialien
• Fotoshootings
• Videoproduktion
• Marketingkonzepte
• Marketing-Workshops

Was können wir für Sie tun?

Unsere Marketing- und Online-Spezialistinnen sind gerne für Sie da. Sie erreichen und unter marketing@sternkopf.biz oder telefonisch unter 03726 / 7929190.

Ist das auch alles sicher?

Alle Angaben auf dieser Seite orientieren sich an den offiziellen FAQ und Veröffentlichungen zur Überbrückungshilfe III des Bundesministeriums für Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
In den entsprechenden Richtlinien des Bundes heißt es dazu:
„Förderfähig sind Kosten, die im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind. (…) Die Kosten, die ab November 2020 anfallen, sind dem jeweiligen Fördermonat zuzuordnen. (…) Außerdem können unter denselben Voraussetzungen auch Investitionen in Digitalisierung (z. B. Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops, Eintrittskosten bei großen Plattformen, Lizenzen für Videokonferenzsysteme, erstmalige SEO-Maßnahmen, Website-Ausbau, Neuinvestitionen in Social Media Aktivitäten, Kompetenz-Workshops in digitalen Anwendungen, Foto-/Video-Shootings, wenn sie zur Ausübung der betrieblichen oder selbstständigen Tätigkeit erforderlich sind) einmalig bis zu 20.000 Euro als erstattungsfähig anerkannt werden.“
Bitte konsultieren Sie zu allen Fragen der individuellen Antragstellung Ihren Steuerberater.
Alle Angaben ohne Gewähr.

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